Pedevilla

Mit 2013 werden für die Medizinischen Assistenzberufe neue gesetzliche Grundlagen geschaffen. Die neue Ausbildungsverordnung, wird die zukünftig Zugangsvoraussetzungen regeln. Genauere Informationen können wir frühestens ab Sommer 2013 bereitstellen.

  •  
  •  

  

  • Kontakt 
    Dipl. Päd. Markus Moosbrugger, MHPE
    Stv. Fachbereichsdirektor Pflege
    Tel +43 512 5322-75282
    Fax + 43(0)50/8648-672282
     
    Elisabeth Kalchschmid, D.O.
    Schuldirektorin MTF
    Tel +43 512 5322-752304
    Fax + 43(0)50/8648-672304

      

  •    
  • Dokumente zum Download

    Bewerbungsbogen
    Medizinischer Beurteilungsbogen

OrdinationsgehilfIn

Ausbildung

Mit 2013 werden für die Medizinischen Assistenzberufe neue gesetzliche Grundlagen geschaffen. Die neue Ausbildungsverordnung, wird die zukünftig Zugangsvoraussetzungen regeln. Genauere Informationen können wir frühestens ab Sommer 2013 bereitstellen. 

 

nach oben

Berufsbild

Ordinationsgehilfinnen/-gehilfen übernehmen die Büroorganisation in Arztpraxen und unterstützen die ÄrztInnen bei der Behandlung ihrer PatientInnen. Sie legen Verbände an, bereiten Injektionen vor und desinfizieren verwendete Instrumente. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten liegt allerdings bei Verwaltungs- und Organisationsaufgaben. Sie dokumentieren beispielsweise alle wichtigen Diagnose- und Behandlungsdaten der PatientInnen, schreiben und übermitteln Befunde und Mitteilungen an andere ÄrztInnen oder PatientInnen und führen den Schreibverkehr mit den Krankenkassen.

nach oben

Ausbildungsziele

Erlangung einer staatlich anerkannten Ausbildung mit dem Ziel, in einer Ordination entsprechend der Ausbildung arbeiten zu können. Ausgenommen sind Ordinationen von ZahnärztInnen und Dentisten.

nach oben

Berufsperspektiven

Allgemein wirken sich das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein und die demographische Entwicklung der Bevölkerung positiv auf den Arbeitsmarkt aus.

Die wichtigsten Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich in:

  • Arztpraxen
  • Spitäler/Krankenhäuser
  • Medizinisch-technische Labors
  • Tourismus- und Kurbetriebe,
  • Sportvereine und Fitnesscenter

nach oben

Theoretische Ausbildung

Die Ausbildung umfasst 145 Unterrichtseinheiten (UE):

  • Grundzüge der Hygiene und Infektionslehre einschließlich Entwesung, Desinfektion und Sterilisation (40 UE)
  • Einfache Instrumenten-, Apparate- und Gerätelehre (35 UE)
  • Erste Hilfe und Verbandslehre (30 UE)
  • Grundzüge der Strahlenkunde und des Strahlenschutzes (10 UE)
  • Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsgesetzes (15 UE)

Darüber hinaus werden spezielle Zusatzangebote im Ausmaß von 97 Unterrichtseinheiten (UE) angeboten:

  • Grundzüge der Administration in Ordinationen (15 UE)
  • Grundzüge der Somatologie und Pathologie (25 UE)
  • Terminologie (10 UE)
  • Umgang mit Patienten und Angehörigen (10 UE)
  • Grundzüge der Arzneimittellehre und -verabreichung (15 UE)
  • Grundzüge der Krankenbetreuung (10 UE)
  • Kommunikation (12 UE)

Sollte eine Vorbildung im Gesundheitsbereich (z.B. positiv absolvierte Pflegehilfeausbildung etc.) bestehen, so kann eine evtl. Anrechenbarkeit in diversen Prüfungsgegenständen nur dann erfolgen, wenn ein schriftlicher Antrag an die Schulkommission der Bewerbung beigefügt wird (die entsprechenden Nachweise sind ebenfalls beizulegen).

Prüfungen können nur dann angerechnet werden, wenn diese nicht länger als 5 Jahre zurückliegen und der Lehrinhalt des entsprechenden Unterrichtsgegenstandes ident ist mit dem der gewünschten Sanitätshilfsdienstausbildung.

nach oben

Prüfungen

Die Abschlussprüfungen finden voraussichtlich in den Kalenderwochen 49 - 50 statt und können auch am Vormittag terminisiert werden.

nach oben

Abschluss

Ordinationsgehilfin/Ordinationsgehilfe

nach oben

Leitung

Standort Innsbruck

Schuldirektion Pflege
Dr.in Waltraud Buchberger, MSc

Med.-wissenschaftliche Leitung
Dr. Günter Knapp

nach oben

Anmeldung

Zielgruppe

Die Ausbildung zur Ordinationsgehilfin/-gehilfen richtet sich an Personen mit

  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Einfühlungsvermögen
  • Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Organisationstalent
  • stabiler körperliche und seelisch-geistige Gesundheit.

Personen, die bereits in einem Dienstverhältnis für die entsprechende Ausbildung stehen, werden bevorzugt aufgenommen.

Voraussetzung für die Durchführung des Kurses ist eine MindestteilnehmerInnenzahl von 12 Personen.

nach oben

Zugangsvoraussetzungen

Es gelten folgende Aufnahmebedingungen

  • vollendetes 17. Lebensjahr
  • körperliche, geistige und gesundheitliche Eignung zur Erfüllung der Berufspflicht
  • Unbescholtenheit
  • Schulbildung: mindestens 9 erfolgreich abgeschlossene Schulstufen (Ein wiederholtes Schuljahr wird nicht als Schulstufe anerkannt. Eine positiv abgeschlossene Lehre wird als Schulstufe anerkannt.)
  • Anstellung in der für die gewünschte Ausbildungsrichtung notwendigen Dienststelle (Dienstverwendung). Personen, die bereits in einem Dienstverhältnis für die entsprechende Ausbildung stehen, werden bevorzugt aufgenommen.
  • Restplätze werden an Selbstzahler vergeben, jedoch müssen diese im Rahmen der Ausbildung ein 160-stündiges Praktikum im einschlägigen Bereich nachweisen.
     

nach oben

Bewerbung

Für die Aufnahme sind folgende Bewerbungsunterlagen fristgerecht zu übermitteln:

  • ausgefüllter, unterschriebener Bewerbungsbogen (Original, siehe Download im Infokasten) inklusive aufgeklebtes Passfoto
  • medizinischer Beurteilungsbogen (Original, siehe Download im Internet)
  • Schulabschlusszeugnis der allgemeinen Schulpflicht = 9. Schulstufe (beglaubigte Kopie) BewerberInnen, welche nur die 8. Schulstufe positiv belegen können, müssen einen Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Lehre erbringen
  • Dienstzeitbestätigung
  • Geburtsurkunde (Kopie)
  • ggf. Heiratsurkunde (Kopie), Scheidungsurkunde (Kopie)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)
  • Strafregisterbescheinigung (Original; zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 3 Monate)
  • Versicherungsnachweis (sollten Sie bis zum Ausbildungsbeginn nicht im entsprechenden Bereich tätig sein, ist nach erfolgter Aufnahme ein Versicherungsnachweis zu erbringen)
  • Einzahlungsbeleg über die Inskriptionsgebühr: € 15,-

Eine Beglaubigung ist möglich bei Bezirksgericht oder Notar. Wir akzeptieren auch eine gemeindeamtliche Bestätigung.

Unvollständige oder zu spät eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

nach oben

Ausbildungskosten

Der Kurs kostet € 1.200,- inkl. 10% USt.
Die Inskriptionsgebühren betragen € 15,-.

Die Abrechnung für MitarbeiterInnen der Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH erfolgt direkt zwischen dem AZW und der jeweiligen Einrichtung.

Kosten für Bücher, Skripten, Fahrtkosten, evt. Exkursionen und den Aufenthalt am Ausbildungsort haben die KursteilnehmerInnen in jedem Fall selbst zu tragen bzw. mit der jeweiligen Dienststelle zu regeln.

Zahlungsmodalitäten:

Alle TeilnehmerInnen, die in keinem Dienstverhältnis zur TILAK stehen und in den Kurs aufgenommen werden, haben die Kursgebühr nach Erhalt der Rechnung, bis spätestens zum Kursbeginn auf das Konto Landeshypothekenbank Nr. 210 092 637 zu überweisen.

Nach Zustellung des Kommissionsbescheides wird bei Abmeldung eine Stornogebühr von 20% der Kursgebühr eingehoben.

Erfolgt die Abmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn oder später, wird die Kursgebühr nicht mehr zurückerstattet, falls der Kursplatz nicht anderweitig besetzt werden kann.

nach oben

Förderungen

Für Kurse, die ab dem 01.01.2012 beginnen, kann ein Antrag für die Update-Förderung des Landes Tirol eingereicht werden. Im Zuge dieser Förderung werden 30 % der nachgewiesenen und tatsächlich von der/dem FörderwerberIn bezahlten Kurskosten (inklusive USt.) bis zu einem Höchstbetrag von € 500,- pro Person und Kalenderjahr rückerstattet.

Nähere Informationen zum Bildungsgeld-update finden Sie hier.

nach oben

Leistungen der Bildungseinrichtung

Im Lernzentrum stehen den Studierenden eine Bibliothek mit gut ausgestatteter und aktueller Fachliteratur sowie EDV-Arbeitsplätze zur Verfügung. Da die Verfügbarkeit der vorhandenen Geräte jedoch beschränkt ist, empfiehlt die Schuldirektion die Anschaffung eines eigenen PCs.

nach oben