Mit 2013 werden für die Medizinischen Assistenzberufe neue gesetzliche Grundlagen geschaffen. Die neue Ausbildungsverordnung, wird die zukünftig Zugangsvoraussetzungen regeln. Genauere Informationen können wir frühestens ab Sommer 2013 bereitstellen.
Dokumente zum Download
Bewerbungsbogen
Medizinischer Beurteilungsbogen
Mit 2013 werden für die Medizinischen Assistenzberufe neue gesetzliche Grundlagen geschaffen. Die neue Ausbildungsverordnung, wird die zukünftig Zugangsvoraussetzungen regeln. Genauere Informationen können wir frühestens ab Sommer 2013 bereitstellen.
Ordinationsgehilfinnen/-gehilfen übernehmen die Büroorganisation in Arztpraxen und unterstützen die ÄrztInnen bei der Behandlung ihrer PatientInnen. Sie legen Verbände an, bereiten Injektionen vor und desinfizieren verwendete Instrumente. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten liegt allerdings bei Verwaltungs- und Organisationsaufgaben. Sie dokumentieren beispielsweise alle wichtigen Diagnose- und Behandlungsdaten der PatientInnen, schreiben und übermitteln Befunde und Mitteilungen an andere ÄrztInnen oder PatientInnen und führen den Schreibverkehr mit den Krankenkassen.
Erlangung einer staatlich anerkannten Ausbildung mit dem Ziel, in einer Ordination entsprechend der Ausbildung arbeiten zu können. Ausgenommen sind Ordinationen von ZahnärztInnen und Dentisten.
Allgemein wirken sich das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein und die demographische Entwicklung der Bevölkerung positiv auf den Arbeitsmarkt aus.
Die Ausbildung umfasst 145 Unterrichtseinheiten (UE):
Darüber hinaus werden spezielle Zusatzangebote im Ausmaß von 97 Unterrichtseinheiten (UE) angeboten:
Sollte eine Vorbildung im Gesundheitsbereich (z.B. positiv absolvierte Pflegehilfeausbildung etc.) bestehen, so kann eine evtl. Anrechenbarkeit in diversen Prüfungsgegenständen nur dann erfolgen, wenn ein schriftlicher Antrag an die Schulkommission der Bewerbung beigefügt wird (die entsprechenden Nachweise sind ebenfalls beizulegen).
Prüfungen können nur dann angerechnet werden, wenn diese nicht länger als 5 Jahre zurückliegen und der Lehrinhalt des entsprechenden Unterrichtsgegenstandes ident ist mit dem der gewünschten Sanitätshilfsdienstausbildung.
Die Abschlussprüfungen finden voraussichtlich in den Kalenderwochen 49 - 50 statt und können auch am Vormittag terminisiert werden.
Ordinationsgehilfin/Ordinationsgehilfe
Schuldirektion Pflege
Dr.in Waltraud Buchberger, MSc
Med.-wissenschaftliche Leitung
Dr. Günter Knapp
Die Ausbildung zur Ordinationsgehilfin/-gehilfen richtet sich an Personen mit
Personen, die bereits in einem Dienstverhältnis für die entsprechende Ausbildung stehen, werden bevorzugt aufgenommen.
Voraussetzung für die Durchführung des Kurses ist eine MindestteilnehmerInnenzahl von 12 Personen.
Es gelten folgende Aufnahmebedingungen
Für die Aufnahme sind folgende Bewerbungsunterlagen fristgerecht zu übermitteln:
Eine Beglaubigung ist möglich bei Bezirksgericht oder Notar. Wir akzeptieren auch eine gemeindeamtliche Bestätigung.
Unvollständige oder zu spät eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Der Kurs kostet € 1.200,- inkl. 10% USt.
Die Inskriptionsgebühren betragen € 15,-.
Die Abrechnung für MitarbeiterInnen der Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH erfolgt direkt zwischen dem AZW und der jeweiligen Einrichtung.
Kosten für Bücher, Skripten, Fahrtkosten, evt. Exkursionen und den Aufenthalt am Ausbildungsort haben die KursteilnehmerInnen in jedem Fall selbst zu tragen bzw. mit der jeweiligen Dienststelle zu regeln.
Alle TeilnehmerInnen, die in keinem Dienstverhältnis zur TILAK stehen und in den Kurs aufgenommen werden, haben die Kursgebühr nach Erhalt der Rechnung, bis spätestens zum Kursbeginn auf das Konto Landeshypothekenbank Nr. 210 092 637 zu überweisen.
Nach Zustellung des Kommissionsbescheides wird bei Abmeldung eine Stornogebühr von 20% der Kursgebühr eingehoben.
Erfolgt die Abmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn oder später, wird die Kursgebühr nicht mehr zurückerstattet, falls der Kursplatz nicht anderweitig besetzt werden kann.
Für Kurse, die ab dem 01.01.2012 beginnen, kann ein Antrag für die Update-Förderung des Landes Tirol eingereicht werden. Im Zuge dieser Förderung werden 30 % der nachgewiesenen und tatsächlich von der/dem FörderwerberIn bezahlten Kurskosten (inklusive USt.) bis zu einem Höchstbetrag von € 500,- pro Person und Kalenderjahr rückerstattet.
Nähere Informationen zum Bildungsgeld-update finden Sie hier.
Im Lernzentrum stehen den Studierenden eine Bibliothek mit gut ausgestatteter und aktueller Fachliteratur sowie EDV-Arbeitsplätze zur Verfügung. Da die Verfügbarkeit der vorhandenen Geräte jedoch beschränkt ist, empfiehlt die Schuldirektion die Anschaffung eines eigenen PCs.