Anmeldeschluss: 21.12.2012
Ausbildungsbeginn: 11.03.2013
Ausbildungsdauer: 1 Jahr, Vollzeitausbildung
Ausbildungsort: AZW, Innrain 98, 6020 Innsbruck
Psychiatrische Pflegepersonen begegnen im Rahmen der pflegerischen Intervention Menschen mit vielfältigen Krankheitsbildern bzw. in verschiedenen Krisensituationen:
Die Aufgaben der Pflegenden in der Psychiatrie sind Beobachtung, Begleitung, Förderung, Beschäftigung und nachgehende Betreuung von Menschen mit vorwiegend psychischen Störungen. Außerdem nehmen die Pflegenden Aufgaben in der Gesundheitsförderung und Prävention wahr.
Die Vermittlung von fundiertem pflegerischem und medizinischem Fachwissen, welches die Pflegeperson befähigt die Begleitung, Förderung und nachgehende Betreuung in der Pflege von Menschen mit neurologischen und psychiatrischen Krankheitsbildern zu übernehmen.
Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege wird nicht nur in speziellen Krankenanstalten und Fachkliniken benötigt, sondern auch in allen Bereichen wo Menschen mit vorwiegend neurologischen und psychischen Erkrankungen betreut werden. Im Besonderen, wenn das spezielle Fachwissen der psychiatrischen Pflege als Ergänzung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege erforderlich ist.
Sozialpsychiatrische Bereich: Hauskrankenpflege, Krisenintervention, Ambulanzen, Beratungsstellen, Zentrum für psychische Gesundheit, Tages- bzw. Nachtkliniken, Rehabilitationszentren, Wohnheime, Wohngemeinschaften, Übergangsheime, Tagesstätten, Beschäftigungs- und arbeitstherapeutische Einrichtungen
Stationärer Bereich: Fachklinik - Psychiatrie, Krisenintervention, psychiatrische Intensivstation, differentialdiagnostischer Ausgang, Überleitungspflege, Zentrum für psychische Gesundheit, psychiatrische Rehabilitationseinrichtungen, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Fachklinik oder Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen, Einrichtungen zur Betreuung geistig behinderter Menschen (Förderpflege), forensische Einrichtungen, Psychogeriatrie, Psychosomatische Einrichtungen, Geriatrie im akuten und rehabilitativen Bereich, Neurologie, neurologische Intensivstation, Neurorehabilitation, Neurochirurgie
Psychiatrische Nachbetreuung: Übergangspflege, nachgehende psychiatrische Betreuung, Neurochirurgie
Konsiliarliaisonsdienst, Einrichtungen für geistig behinderte Menschen, Pflege und Betreuung von alten Menschen in Pflegeheimen, Einrichtungen der Betreuung und Versorgung von alten Menschen und zu Hause, freiberufliche Tätigkeit
Die Sonderausbildung umfasst 800 Unterrichtseinheiten (UE) und wird in Blockwochen zu jeweils 38 Unterrichtseinheiten veranstaltet. Der Unterricht findet von Montag bis Freitag zwischen 08.00 bis 18.00 Uhr statt.
Termine Blockwochen
Termin kommissionelle Abschlussprüfung
Termin Abschlussfeier
Der fachtheoretische Unterricht umfasst folgende Fächer:
Auf schriftlichen Antrag (inklusive offizieller Angaben zum Inhalt) können Fächer, die in Umfang und Inhalt mit den angebotenen Sachgebieten übereinstimmen und in gleich- / höherwertigen Ausbildungsgängen absolviert worden sind, anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet die Lehrgangsleitung.
Die Sonderausbildung umfasst 800 Stunden Fachpraktikum in folgenden Bereichen:
Bei Beginn der Ausbildung werden die Praxiseinsätze mit der Lehrgangsleitung vereinbart. Wenn Abteilungen den Kriterien der praktischen Ausbildung entsprechen, können Praktika in Absprache mit der Lehrgangsleitung auch im eigenen Haus oder an anderen Institutionen absolviert werden.
Externe TeilnehmerInnen werden vom A.ö. Landeskrankenhaus (Universitätskliniken) Innsbruck bzw. dem Psychiatrischen Krankenhaus Hall als PraktikantInnen eingestellt, beziehen vom A.ö. Landeskrankenhaus (Universitätskliniken) jedoch kein Gehalt.
Zur Erlangung des Sonderausbildungsabschlusses sind erforderlich:
Die Abschlussarbeit ist zu einem pflegerelevanten Thema zu verfassen. Ziel ist es, die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens anzuwenden und Pflegewissen weiter zu entwickeln.
Diplomierte/r psychiatrische/r Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger
Dr.in Waltraud Buchberger,MSc
AZW Innsbruck
MMag.a Dr.in Gisela Walter
Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege
Es gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Für BewerberInnen, welche das Taschengeldmodell wünschen, gelten folgende Voraussetzung:
Über die endgültige Aufnahme entscheidet die Aufnahmekommission. Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.
Über die Aufnahme in die Sonderausbildung entscheidet der Rechtsträger im Einvernehmen mit der Leitung der Sonderausbildung.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen können ausschließlich bis 21. Dezember 2012 eingereicht werden.
Bewerbungsunterlagen:
Eine Beglaubigung ist möglich bei Bezirksgericht oder Notar. Wir akzeptieren auch eine gemeindeamtliche Bestätigung.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte an
AZW
Sekretariat für SAB/WB Pflege
z.H. Miriam Pleger
Innrain 98
6020 Innsbruck
Unvollständige oder zu spät eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Lehrgangsgebühr: € 5.100,- (zuzügl. 10% Ust.)
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ausbildungszentrums West für Gesundheitsberufe der TILAK GmbH, Innrain 98, 6020 Innsbruck.
Für alle AbsolventInnen, die in keinem Dienstverhältnis zur TILAK GmbH stehen und in die Ausbildung aufgenommen wurden, wird die Lehrgangsgebühr gesondert in Rechnung gestellt und von der Finanzbuchhaltung der TILAK GmbH zugesandt. Diese ist prompt und ohne jeglichen Abzug und vor Ausbildungsbeginn zu begleichen.
Die Verrechnung der Lehrgangsgebühr für MitarbeiterInnen der vier Landeskrankenanstalten der TILAK GmbH erfolgt direkt zwischen dem AZW und der jeweiligen Einrichtung.
Variantenmodell zum Besuch der Sonderausbildung:
Taschengeld: Die TILAK GmbH übernimmt die Ausbildungskosten. Die TeilnehmerInnen erhalten während der Ausbildung eine monatliche Beihilfe von € 800,- (brutto / 14-mal pro Jahr). Für Nicht-TirolerInnen sind die Ausbildungsplätze im Status "Taschengeld" begrenzt.
Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses: Die TeilnehmerInnen absolvieren die Sonderausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses für eine betreffende Gesundheitseinrichtung. Der Dienstgeber bezahlt die Ausbildungskosten. Die Rechnung der Lehrgangsgebühr wird vor Ausbildungsbeginn zugesendet. Diese ist prompt, ohne jeglichen Abzug und vor Ausbildungsbeginn zu begleichen.
SelbstzahlerInnen
Die Ausbildungskosten sind von den TeilnehmerInnen selbst zu tragen. Die Rechnung der Lehrgangsgebühr wird vor Ausbildungsbeginn zugesendet. Diese ist prompt, ohne jeglichen Abzug und vor Ausbildungsbeginn zu begleichen.
Inskriptionsgebühr: € 70,-
Selbstkostenanteil: € 50,- (nur für TILAK-Personal)
Wird die Lehrgangsgebühr von der TILAK GmbH übernommen, hat die/der BewerberIn einen Selbstkostenanteil von € 50,- zuzüglich zur Inskriptionsgebühr zu entrichten. Die Kopie oder das Original des Einzahlungsbeleges ist dem Bewerbungsbogen beizulegen.
Die Inskriptionsgebühr und ggfs. der Selbstkostenanteil ist bitte auf folgendes Konto zu überweisen:
Hypo Tirol Bank
Kontonummer AZW: 210 092 637
BLZ 57000
Verwendungszweck: Inskriptionsgebühr SAB/WB
Bei Überweisungen aus dem Ausland angeben:
IBAN: AT 47 5700 0002 1009 2637
Bei Internetüberweisungen angeben:
Im Feld Verwendungszweck IS-SAB/47110/21310
SWIFT/BIC: HYPTAT22
Die Kopie oder das Original des Einzahlungsbeleges legen Sie bitte dem Bewerbungsbogen bei.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ausbildungszentrums West für Gesundheitsberufe der TILAK GmbH, Innrain 98, 6020 Innsbruck.
Das Land Tirol fördert Maßnahmen zur Erhöhung der beruflichen Qualifikation. Nähere Angaben dazu auf der Homepage http://www.mein-update.at
Umfangreiche Informationen für Förderungen sind auf folgenden Internetseiten zu finden:
http://www.kursfoerderung.at
http://www.erwachsenenbildung.at
http://www.tu-was.com
Aus dieser Information entsteht kein Rechtsanspruch
Dienstkleidung wird bereitgestellt.
Für die Zeit der Ausbildung ist die Konsumierung der Personalverpflegung in den Häusern der TILAK GmbH zu einem begünstigten Tarif möglich.