Als "Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester/Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger“ liegt die primäre Aufgabe nicht nur in der Betreuung kranker Menschen, sondern auch in der Gesundheitsvorsorge und Förderung gesunder Menschen. Moderne Pflege beinhaltet deshalb auch umfassendes Wissen über die Möglichkeiten und Methoden, Krankheiten zu verhindern bzw. gegebenenfallss bestmöglich zu betreuen und den Genesungsprozess zu unterstützen.
Da das individuelle Wohl der einzelnen Personen im Vordergrund steht, ist der Beruf sehr abwechslungsreich und bietet jeden Tag neue Herausforderungen. Er beinhaltet die umfassende Pflege und Betreuung von Menschen aller Altersgruppen bei körperlichen und psychischen Erkrankungen, die Betreuung Sterbender, die Mitwirkung an der Rehabilitation und die Mitarbeit bei diagnostischen und therapeutischen Verrichtungen auf ärztliche Anordnung.
Ziele sind die Erlangung einer im EU-Raum anerkannten Berufsberechtigung, die Vermittlung von Kenntnissen über Aufbau, Funktion und Entwicklung des menschlichen Körpers und der menschlichen Psyche und die Vermittlung einer geistigen Grundhaltung der Achtung vor dem Leben, der Würde und den Grundrechten aller Menschen.
Die Pflege wird nicht nur in den „klassischen Pflegeeinrichtungen“ ausgeübt, sondern zusehend in die privaten Bereiche der Pflegebedürftigen (Hauskrankenpflege, Gesundheits- und Sozialsprengel) verlegt. Der Pflegeberuf kann daher in folgenden Einrichtungen ausgeübt werden:
Die Grundlagenkenntnisse des 1. Ausbildungsjahres der Diplomausbildung werden von der mitgebrachten Ausbildung im Gesundheitswesen anerkannt, jedoch mit einem Aufnahmetest überprüft. Das 2. und 3. Ausbildungsjahr vermitteln die ganzheitliche Betrachtung des Menschen in Bezug auf die Gesundheits- und Krankenpflege. Das heißt, fachübergreifende Inhalte werden in der theoretischen und praktischen Ausbildung systematisch aufeinander abgestimmt.
Bei der verkürzten Ausbildung entfällt das 1. Ausbildungsjahr in der Allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung. Da diverse Unterrichtsfächer der Pflegehelferausbildung im Stundenausmaß (somit auch im inhaltlichen Ausmaß) in geringerer Stundenanzahl unterrichtet werden, haben PflegehelferInnen, welche an der Diplomausbildung interessiert sind, eine "Einstiegsprüfung" als Aufnahmekriterium positiv zu absolvieren. In diversen Fächern sind Kenntnisse und Fertigkeiten der Lehrinhalte des 1. Ausbildungsjahres im Rahmen des Selbststudiums nachzulernen und Prüfungen im 2. und 3. Ausbildungsjahr abzulegen. Wenden Sie sich bzgl. der Einstiegsprüfung frühzeitig an das Schulbüro Pflege.
Verkürzte Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege mit dem schulautonomen Bereich "Gerontologie - Geriatrie" für PflegehelferInnen
Ausbildungsort: Innsbruck
Start: jeweils im März
Ab dem 2. Ausbildungsjahr gibt es in der verkürzten Ausbildung der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege einen schulautonomen Bereich im Umfang von 110 Stunden.
Gerade in Alten- und Pflegeeinrichtungen, aber auch in der ambulanten Pflege ist ein erhöhter Bedarf an diplomiertem Pflegepersonal festzustellen. Deshalb hat sich das AZW entschlossen, eine allgemeine Grundausbildung mit Einstiegsmöglichkeit für PflegehelferInnen anzubieten, bei der der vom Gesetzgeber in der Ausbildungsverordnung vorgesehene „schulautonome Bereich“ im Ausmaß von 110 Stunden mit gerontologischen - geriatrischen Inhalten gefüllt wird.
In dieser speziellen Klasse werden die Unterrichtseinheiten folgendermaßen aufgeteilt:
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
Die AbsolventInnen mit dem schulautonomen Bereich "Gerontologie - Geriatrie erhalten folgende international anerkannten Zusatzzertifikate:
Bei der verkürzten Ausbildung für Hebammen entfällt das 1. Ausbildungsjahr in der Allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege. Da Unterrichtsfächer des 1. Ausbildungsjahres der Allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflegausbildung nicht im Rahmen der Hebammenausbildung unterrichtet werden, haben Hebammen diese Inhalte im Selbststudium nachzulernen und Prüfungen darüber im 2. und 3. Ausbildungsjahr abzulegen.
Bei der verkürzten Ausbildung für Mediziner entfällt das 1. Ausbildungsjahr in der Allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege. Das Unterrichtsfach "Allgemeine und Spezielle Pathologie, Diagnose und Therapie einschließlich komplementärmedizinische Methoden" entfällt im 2. und 3. Ausbildungsjahr. Die Fächer "Gerontologie, Geriatrie und Gerontopsychiatrie", "Berufsspezifische Ergonomie und Körperarbeit", "Soziologie, Psychologie, Pädagogik und Sozialhygiene" und "Fachspezifisches Englisch" sind nicht obligatorischer Bestandteil der verkürzten Ausbildung. Eine Teilnahme an diesen Unterrichtsfächern und die Prüfungsteilnahme sind fakultativ. Im Fach "Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung im Rahmen der Pflege und Arbeitsmedizin" ist die Teilnahme am Unterricht fakultativ, am Ende der Ausbildung jedoch eine Diplomprüfung zu absolvieren. In diversen Fächern sind Kenntnisse und Fertigkeiten der Lehrinhalte des 1. Ausbildungsjahres durch Selbststudium zu erwerben. Die praktische Ausbildungszeit beträgt 1460 Stunden.
Die verkürzte Ausbildung in der Allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege dauert ein Jahr und entspricht dem 3. Ausbildungsjahr der Allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung. In den Unterrichtsfächern "Berufsspezifische Ergonomie und Körperarbeit", "Kommunikation, Konfliktbewältigung, Supervision und Kreativitätstraining" ist die Teilnahme fakultativ, im Fach "Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung" ist die Unterrichtsteilnahme fakultativ, am Ende der Ausbildung jedoch eine Diplomprüfung zu absolvieren. Die praktische Ausbildungszeit beträgt 1000 Stunden.
Die verkürzte Ausbildung in der Allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege dauert ein Jahr und entspricht dem 3. Ausbildungsjahr der Allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung. In den Unterrichtfächern "Berufspezifische Ergonomie und Körperarbeit", und "Kommunikation, Konfliktbewältigung, Supervision und Kreativitätstraining" ist die Unterrichtsteilnahme fakultativ. In den Unterrichtsfächern "Gerontologie, Geriatrie und Gerontopsychiatrie" und "Pflege von alten Menschen" ist die Teilnahme am Unterricht fakultativ, am Ende der Ausbildung ist jedoch in beiden Fächern eine Diplomprüfung zu absolvieren. Die praktische Ausbildungszeit beträgt 1000 Stunden.
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Um die Ausbildung positiv abzuschließen, ist eine Fachbereichsarbeit zu verfassen. Weiters sind folgende Prüfungen zu bewältigen:
Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger
Schuldirektion Pflege
Dr.in Waltraud Buchberger, MSc
Med.-wissenschaftliche Leitung
Dr. Günter Knapp
Schuldirektion Pflege
Dr.in Waltraud Buchberger, MSc
Med.-wissenschaftliche Leitung Hall
Prim.a Univ.-Doz.in Dr.in Gabriele Kühbacher
Die verkürzte Ausbildung in der Allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege richtet sich an Hebammen, Kinder- und Jugendlichenpflegepersonen, MedizinerInnen, PflegehelferInnen, Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflegepersonen und Sanitätsunteroffiziere.
Voraussetzung für eine Aufnahme in die Gesundheits- und Krankenpflegeschule ist ein positiv absolviertes Aufnahmeverfahren, zu dem die BewerberInnen rechtzeitig schriftlich eingeladen werden.
Über die endgültige Aufnahme entscheidet die Aufnahmekommission. Das Ergebnis wird den BewerbernInnen schriftlich mitgeteilt.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen können ausschließlich innerhalb des Bewerbungszeitraumes eingereicht werden.
Bewerbungsunterlagen:
Eine Beglaubigung ist möglich bei Bezirksgericht oder Notar. Wir akzeptieren auch eine gemeindeamtliche Bestätigung.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte an
Unvollständige oder zu spät eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Inskriptionsgebühr für TirolerInnen: € 40,-
Inskriptionsgebühr für Nicht-TirolerInnen: € 120,-
Kontonummer AZW: 210 092 637
BLZ 57000 Hypo Tirol Bank
IBAN: AT 47 5700 0002 1009 2637
SWIFT/BIC: HYPTAT22
Verwendungszweck:
Für Bewerbung Innsbruck -> IS-Pflege/47110/21310
Für Bewerbung Hall in Tirol -> IS-Pflege/47110/21410
http://www.kursfoerderung.at
http://www.erwachsenenbildung.at
http://www.tu-was.com
Aus dieser Information entsteht kein Rechtsanspruch.
Die SchülerInnen erhalten ein monatliches Taschengeld (12 Mal pro Jahr):
2. Ausbildungsjahr € 180,- brutto
3. Ausbildungsjahr € 300,- brutto
Bei Bildungskarenz erhalten die SchülerInnen ein monatliches Taschengeld in der Höhe von € 120,- brutto.
Sonderbestimmungen kommen zur Anwendung für Personen, welche von einem Rechtsträger im Angestelltenverhältnis zu einer verkürzten Ausbildung geschickt werden bzw. das Weiterbildungsgeld des AMS während der Ausbildung erhalten.
Die SchülerInnen sind Unfall-, kranken- und pensionsversichert. Weitere Leistungen der Bildungseinrichtung:
Im Lernzentrum stehen den Studierenden eine Bibliothek mit gut ausgestatteter und aktueller Fachliteratur sowie EDV-Arbeitsplätze zur Verfügung. Da die Verfügbarkeit der vorhandenen Geräte jedoch beschränkt ist, empfiehlt die Schuldirektion die Anschaffung eines eigenen PCs.