Katharina Niederwanger
Tel +43 512 5322-75337
Fax +43 512 5322-6775337
katharina.niederwanger@azw.ac.at
Die Gesetzesänderung und Novellierung des MMHmG im Jänner 2015 berechtigt nun Med. Masseurinnen/Masseure und Heilmasseurinnen/Heilmasseure, im stationären Bereich, die bei ihrer Arbeit erforderlichen Lagerungs-, Transfer- und Hebetechniken anwenden zu können, um so ihre Patientinnen/Patienten im Umgang mit Gehhilfen, beim Transfer und insbesondere bei der Verbesserung ihrer Mobilität unterstützen zu können.
Der/Die AbsolventIn
Die Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation umfasst eine theoretische und praktische Ausbildung von insgesamt 80 Unterrichtseinheiten, wovon 40 Unterrichtseinheiten in der theoretische Ausbildung zu absolviert sind.
Die theoretische Ausbildung beinhaltet folgende Fächer:
Termine
Stefan Juen, MAS BSc MSc, PT/LHM
Lehrgangsleitung
Nach positiver Absolvierung der kommissionellen Abschlussprüfung erlangt die/der KursteilnehmerIn die Berechtigung zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Basismobilisation.
Medizinische Masseurinnen/Masseure und Heilmasseurinnen/Heilmasseure dürfen nach ihrer Berufsbezeichnung in Klammer die Zusatzbezeichnung „Basismobilisation“ anführen.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte an
AZW
Sekretariat Massageausbildungen
z.H. Frau Katharina Niederwanger
Innrain 98
6020 Innsbruck
Lehrgangsgebühr: € 530,00 inkl. Anmeldegebühr, Skripten und Prüfungsgebühr
BLZ 57000 Hypo Tirol Bank
IBAN: AT 47 5700 0002 1009 2637
SWIFT/BIC: HYPTAT22
Verwendungszweck: IS-Massage/47110/21460
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ausbildungszentrums West für Gesundheitsberufe der Tirol Kliniken GmbH, Innrain 98, 6020 Innsbruck.
Die Durchführung des Lehrganges ist abhängig von der Erreichung einer MindestteilnehmerInnenzahl. Bei Anmeldeschluss entscheidet das Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe der Tirol Kliniken GmbH, ob der Lehrgang durchgeführt werden kann oder nicht. Die Ausbildungskosten werden den TeilnehmerInnen im Voraus in Rechnung gestellt.
Ein Zurückziehen der Anmeldung vor dem Anmeldeschluss ist ohne Kostenfolge möglich (die Inskriptionsgebühr wird nicht mehr zurückerstattet). Bei Abmeldung nach dem Anmeldeschluss werden 10 % der Lehrgangsgebühr verrechnet. Bei Abmeldung während der laufenden Ausbildung wird die Lehrgangsgebühr in voller Höhe fällig und somit in Rechnung gestellt, eine bereits eingezahlte Lehrgangsgebühr wird nicht zurückerstattet. Eine Abmeldung von der Ausbildung hat schriftlich (per Einschreiben) zu erfolgen.