(Änderungen vorbehalten!)
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Beachten Sie bitte, dass Mehrfachbewerbungen nicht möglich sind.
Derzeit ist die Vorlage eines NEGATIVEN COVID-19-Tests Voraussetzung für die Teilnahme am Aufnahmegespräch. Gültig sind ein Antigen- oder PCR-Test, welcher nicht älter als 48 Stunden ist. (ab dem Zeitpunkt der Testabnahme). Ausgenommen sind Personen, die in den letzten 6 Monaten an COVID-19 erkrankt waren bzw. positiv getestet wurden. Zum Nachweis für diesen Fall gilt der Absonderungsbescheid aus dieser Zeit.
Personen mit einem aktuell-positiven COVID-19-Test dürfen nicht an das AZW kommen und unterliegen den Anordnungen der Gesundheitsbehörden.
Personen mit COVID-19-Krankheitssymptomen dürfen ebenfalls nicht an das AZW kommen.
In diesen Fällen informieren Sie bitte rechtzeitig die das Schulbüro.
Am AZW herrscht FFP2-Masken-Trage- und Händesinfektionspflicht ab Betreten des Gebäudes. Die Abstands- und Verhaltensregelungen sind genau einzuhalten.
Sollte es im Zuge der weiteren Entwicklung der COVID-19-Situation zu Verschärfungen der Regelungen kommen, finden auch die Aufnahmegespräche online über Zoom statt. In diesem Fall erhalten unsere BewerberInnen die notwendigen Informationen vorab per Email. Rufen Sie daher bitte laufend Ihren Email-Account ab, um über Änderungen gegebenenfalls rechtzeitig informiert zu sein.
Mit der Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes bietet das AZW die Ausbildung in der Pflegeassistenz (bisher Pflegehilfe) an. Die einjährige Ausbildung ist neben den Ausbildungen in der Pflegefachassistenz sowie der gehobenen Gesundheits- und Krankenpflege eine zentrale Säule der neuen österreichischen Pflegeberufe.
PflegeassistentInnen unterstützen insbesondere diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen sowie ÄrztInnen in ihrer täglichen Arbeit, ihr Tätigkeitsbereich umfasst drei zentrale Aufgabengebiete:
Im Bereich der pflegerischen Maßnahmen wirken PflegeassistentInnen beim Pflegeassessment mit, beobachten mit viel Feingefühl den Gesundheitszustand ihrer PatientInnen und übernehmen in der Folge einfache pflegerische Tätigkeiten. PflegeassistentInnen können aber auch im Notfall aktiv werden und lebensrettende Maßnahmen wie die Durchführung von Herzdruckmassagen, Beatmung und Anwendung von Defibrillatoren ergreifen. Im diagnostischen und therapeutischen Bereich verabreichen PflegeassistentInnen ausgewählte Arzneimittel, entnehmen Blut aus der Kapillare bzw. bei erwachsenen PatientInnen auch aus der Vene und führen unter anderem standardisierte Harn- und Stuhluntersuchungen durch.
AbsolventInnen der Pflegeassistenz haben im Rahmen ihrer Ausbildung jene pflegerischen, medizinischen, sowie sozialen Kompetenzen sowie die Berufsberechtigung erworben, um den gesetzlichen Tätigkeitsbereich bestmöglich erfüllen zu können:
PflegeassistentInnen sind in allen Bereichen der PatientInnen- und KlientInnenversorgung tätig, welche unter Aufsicht einer ärztlichen oder pflegerischen Leitung stehen beispielsweise
Mit Ihrer Berufsberechtigung in der Pflegeassistenz können Sie den FH-Bachelor-Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege unter Anrechnung nachgewiesener Kenntnisse mit einer verkürzter Studiendauer absolvieren.
Hier erfahren Sie mehr darüber
Die gesamte Ausbildung umfasst 1.600 Stunden. Davon entfällt zumindest die Hälfte auf die theoretische Ausbildung und mindestens ein Drittel auf die praktische Ausbildung. Die verbleibenden 270 Stunden werden durch die Schuldirektion der theoretischen oder praktischen Ausbildung zugeordnet.
Die Ausbildung umfasst gemäß GuKG mindestens 800 Unterrichtseinheiten (UE):
Da ein Teil des theoretischen Unterrichtes in Form von E-Learning abgehalten wird, empfehlen wir die Anschaffung eines Computers oder Laptops.
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 530 Stunden in Vollzeit-Beschäftigung (dies gilt auch für die berufsbegleitende Variante der Ausbildung) und ist auf folgende Bereiche aufgeteilt:
Während der Ausbildung finden mündliche und/oder schriftliche Prüfungen statt, die zur Erlangung des Ausbildungsabschlusses erforderlich sind.
Die Ausbildung schließt mit einem Zeugnis ab, das die Berechtigung zur Berufsausübung in der Pflegeassistenz erteilt.
Schuldirektion Pflege
Dr.in Waltraud Buchberger, MSc
Stv. Schuldirektion Pflege
Georg Razesberger, BScN
Die Ausbildung in der Pflegeassistenz richtet sich an Personen mit Interesse für einen Gesundheitsberuf, die folgende persönliche Eigenschaften mitbringen:
Aufnahmebedingungen gemäß § 10 PA-PFA-AV:
Gemäß § 97 GuKG sollte die Ausbildung in der Pflegeassistenz keine berufliche Erstausbildung sein.
Voraussetzung für eine Aufnahme in die Pflegeassistenz ist ein positiv absolviertes Aufnahmeverfahren, zu dem die BewerberInnen rechtzeitig schriftlich eingeladen werden. Dieses beinhaltet:
Über die endgültige Aufnahme entscheidet die Aufnahmekommission. Detaillierte Informationen zum Ergebnis des Aufnahmeverfahrens erfolgen ausschließlich schriftlich im Anschluss an den Bewerbungszeitraum.
Bewerbungsunterlagen (bitte keine Originaldokumente und Bewerbungsmappe) :
Nach erfolgter Aufnahme:
Unvollständige oder zu spät eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Mehrfachbewerbungen sind nicht möglich!
AZW
Schulbüro Pflege
Innrain 98
6020 Innsbruck
Inskriptionsgebühr: € 50,-
BLZ 57000 Hypo Tirol Bank
IBAN: AT 47 5700 0002 1009 2637
SWIFT/BIC: HYPTAT22
Verwendungszweck:
Für Bewerbung Innsbruck -> IS-Pflege/47110/21310
Für Bewerbung Hall in Tirol -> IS-Pflege/47110/21410
Umfangreiche Informationen zu Fördermaßnahmen im Bildungsbereich finden sind in den angeführten Links. Für Detailabklärungen ist es unumgänglich, sich mit den einzelnen Förderstellen direkt in Verbindung zu setzen. Bitte informierten Sie sich frühzeitig.
Aus dieser Information entsteht kein Rechtsanspruch.
Die SchülerInnen erhalten ein monatliches Taschengeld (12 Mal pro Jahr) von € 130,- brutto.
Die SchülerInnen sind unfall-, kranken- und pensionsversichert. Evtl. Förderungen verringern das oben dargestellte Taschengeld.
Weitere Leistungen der Bildungseinrichtung: