Ausbildungsbeginn
16.09.2021
Anmeldeschluss
30.05.2021
Die Weiterbildung Case Management lt. § 64 gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz erfolgt in Zusammenarbeit mit dem AZW und der UMIT.
Die/Der Case ManagerIn, zu deutsch Fall-ManagerIn, ist ein Berufsbild aus dem Gesundheits- und Sozialwesen. Das Case Management sorgt für eine durchgehend geplante und reibungslos ablaufende Pflege und Betreuung von PatientInnen in komplexen Problemlagen und bildet das Bindeglied zwischen den Versorgungsanbietern im Krankenhaus und mobilen bzw. häuslichem Setting. Die Bedeutung dieses Beufsbildes zeigt sich in der steigenden Last auf der Betroffenen-, Angehörigen-, Organisations- und Systemebene im Bereich der Betreuung, Versorgung und Pflege von Personen mit komplexen Problemlagen aufgrund der Fragmentierung der Gesundheits- und Sozialsysteme sowie die unzureichende Kommunikation und Kooperation unter den Versorgungseinrichtungen.
Die Ziele des Universitätskurses entsprechen den Zielen einer Weiterbildung der ÖGCC. Diese finden sich in der:
Case ManagerInnen werden vorrangig im Krankenhaus (Entlassungsmanagement), in der Gemeinde bzw. in mobilen Pflege- und Betreuungsorganisationen oder in Krankenkassen eingesetzt.
Start 2020
Start 2021
Die praktische Ausbildung impliziert, dass die Studierenden das Case Management
Die praktischen Ausbildung beinhaltet einen frei wählbaren Tag in der unterrichtsfreien Zeit.
Es wird im Rahmen des Universitätskurses eine schriftliche Abschlussarbeit zu einem Thema im Case Management verfasst, einschließlich einer theoretischen Fundierung und unter Verwendung einschlägiger Literatur. Fallarbeiten sind ein Bestandteil der schriftlichen Abschlussarbeit. Von dem Erfordernis der Fallarbeiten kann in begründeten Ausnahmesituationen abgewichen werden (z.B für diejenigen TeilnehmerInnen, die während der Ausbildung noch keinen institutionellen Zugang zu KlientInnen haben).
Die Abschlussarbeit sollte mindestens 45.000 Zeichen inkl. Leerzeichen umfassen. Die weiteren inhaltlichen und formalen Anforderungen werden von der Lehrgangsleitung oder von Fachpersonen formuliert, die von der Lehrgangsleitung beauftragt werden. Bei Nichtanerkennung durch die Prüfungskommission kann die Arbeit einmalig überarbeitet werden.
Präsentation der Abschlussarbeit und Kompetenzgespräch
Alle AbsolventInnen erhalten ein Zertifikat der UMIT in Kooperation mit dem AZW. Vorbehaltlich der Genehmigung der ÖGCC-Gesellschaft dürfen sich die Absolventen „Zertifizierte/r Case Manager/Manager/in (ÖGCC) nennen.
Für AbsolventInnen des „Gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege“ zählt der Universitätskurs-CM zu den Weiterbildungen § 64 GuKG.
Sie erhalten ein Weiterbildungszeugnis gemäß § 64 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz. Dieses Berechtigt zur Führung der Zusatzbezeichnung „ Case und Care Management“.
Der Universitätskurs Case Management berücksichtigt die festgelegten Zugangsvoraussetzungen, die das Weiterbildungskonzept der ÖGCC vorsehen, erlaubt jedoch folgende Auflistung zu wählen:
Eine mindestens zweijährige vollzeitbeschäftigte Berufsausübung im Gesundheitswesen oder eine entsprechend längere Teilzeitbeschäftigung im Gesundheitswesen müssen als Zugangsvoraussetzung vorgewiesen werden.
Die geforderte einschlägige Berufs- und/oder Praxiserfahrung kann auch im Rahmen einer Berufstätigkeit, im Rahmen eines Praktikums oder im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit erworben werden.
Bewerbungsunterlagen (bitte keine Originaldokumente und ohne Bewerbungsmappen)
Eine Beglaubigung ist möglich bei Bezirksgericht oder Notar. Wir akzeptieren auch eine gemeindeamtliche Bestätigung.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte an
AZW
Sekretariat für SAB/WB Pflege
z.H. Barbara Bratusek
Innrain 98
6020 Innsbruck
Lehrgangsgebühr: Euro 2.900,-
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ausbildungszentrums West für Gesundheitsberufe der Tirol Kliniken GmbH, Innrain 98, 6020 Innsbruck.
Für alle Personen, die in keinem Dienstverhältnis zur Tirol Kliniken GmbH stehen und die in die Ausbildung aufgenommen wurden, wird die Lehrgangsgebühr gesondert per E-Mail in Rechnung gestellt. Diese ist prompt und ohne jeglichen Abzug und vor Ausbildungsbeginn zu begleichen.
Die Verrechnung der Lehrgangsgebühr für MitarbeiterInnen der vier Landeskrankenanstalten der Tirol Kliniken GmbH erfolgt direkt zwischen dem AZW und der jeweiligen Einrichtung.
Inskriptionsgebühr: € 70,-
Selbstkostenanteil: € 50,- (nur für Tirol Kliniken-Personal)
Wird die Lehrgangsgebühr von der Tirol Kliniken GmbH übernommen, hat die/der BewerberIn einen Selbstkostenanteil von € 50,- zuzüglich zur Inskriptionsgebühr zu entrichten. Die Kopie oder das Original des Einzahlungsbeleges ist dem Bewerbungsbogen beizulegen.
Die Inskriptionsgebühr und ggfs. der Selbstkostenanteil sind bitte auf folgendes Konto zu überweisen:
Die Kopie oder das Original des Einzahlungsbeleges legen Sie bitte dem Bewerbungsbogen bei.
Das Land Tirol fördert Maßnahmen zur Erhöhung der beruflichen Qualifikation. Nähere Angaben dazu auf der Homepage http://www.mein-update.at
Umfangreiche Informationen zu Fördermaßnahmen im Bildungsbereich finden sind in den angeführten Links. Für Detailabklärungen ist es unumgänglich, sich mit den einzelnen Förderstellen direkt in Verbindung zu setzen.
Bitte informierten Sie sich frühzeitig! Aus dieser Information entsteht kein Rechtsanspruch.
Dienstkleidung wird bereitgestellt.
Im Lernzentrum stehen den Studierenden eine Bibliothek mit gut ausgestatteter und aktueller Fachliteratur sowie EDV-Arbeitsplätze zur Verfügung. Da die Verfügbarkeit der vorhandenen Geräte jedoch beschränkt ist, empfiehlt die Schuldirektion die Anschaffung eines eigenen PCs.
Für die Zeit der Ausbildung ist die Konsumierung der Personalverpflegung in den Häusern der Tirol Kliniken GmbH zu einem begünstigten Tarif möglich.