Die Sonderausbildungen (Spezialisierungen) finden in Kooperation mit der fh gesundheit in Form von Akademischen Hochschullehrgängen statt und haben einen Umfang von 60 bis 75 ECTS.
Die Absolvent:innen erlangen zusätzlich zur Berechtigung für die Ausübung der Spezialaufgabe die Bezeichnung "Akademische:r Expert:in" mit einem die Inhalte des jeweiligen Hochschullehrganges charakterisierenden Zusatzes.
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