Das Tiroler Pflegestipendium PLUS wurde im Juli 2022 im Zuge des Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetzes des Bundes abgelöst. Der oben dargestellte Ausbildungsbetrag ist für Personen, welche bereits eine Leistung der materiellen Existenzsicherung über das AMS (nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz - AlVG oder dem Arbeitsmarkservicegesetz - AMSG) beziehen grundsätzlich nicht vorgesehen.
Für Personen welche Ihre Ausbildung vor dem 01.09.2022 begonnen haben, besteht bis Jahresende 2023 eine Übergangsregelung des Landes Tirol:
Der zu beantragende Zuschuss vom Land Tirol in Höhe des Tiroler Pflegestipendiums PLUS beträgt maximal € 340,- und kann vorerst bis 31.12.2023 bezogen werden. Diese Höhe orientiert sich an der Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von derzeit € 500,91 (Stand: 2023), damit zusammen mit dem Tiroler Pflegestipendium (€ 130,-) als Basisentschädigung in aller Regel sichergestellt wird, dass keine Zuverdienstgrenzen überschritten werden, um nicht etwaige andere bereits zuerkannte Förderungen (z.B. Fachkräftestipendium, Selbsterhalterstipendium, Förderungen der Pflegestiftung Tirol) zu verlieren.
Sollte der genannte Personenkreis die medial vom Bund angekündigte Erhöhung des Zuschusses durch das AMS auch rückwirkend bis 01.09.2022 erhalten, sind diese Leistungen von den Auszubildenden zurückzuerstatten, um zu verhindern, dass die Leistung des AMS eingestellt bzw. von den Auszubildenden rückerstattet werden muss.
Weitere Informationen