Förderungen für Pflegeausbildungen

Im Herbst 2022 treten die neuen Förderungen seitens des Bundes und des Landes Tirols für die Pflegeausbildungen in Kraft. 

Mit der attraktiven finanziellen Unterstützung soll Ihnen ein gutes Lernen am AZW und ein bestmöglicher Start in diesen erfüllenden Beruf ermöglicht werden.

Seitenanfang Ausbildungsbeitrag inklusive Tiroler Pflegestipendium Tiroler Pflegestipendium PLUS

Ausbildungsbeitrag inklusive Tiroler Pflegestipendium

Mit einem monatlichen Ausbildungsbeitrag von € 600,- werden ab dem 1. September 2022 die Pflegeausbildungen in Österreich seitens des Bundes und der Tiroler Landesregierung gefördert.

Auch am AZW erhalten Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung zur Pflegeassistenz bzw. zur Pflegefachassistenz  monatlich € 600,-. 
Der Betrag setzt sich aus € 130,- Tiroler Pflegestipendium sowie rund € 470,- Ausbildungsbeitrag zusammen. Im Rahmen des Tiroler Pflegestipendiums sind Sie unfall-, kranken- und pensionsversichert. Die erstmalige Ausbezahlung erfolgt einen Monat nach Ihrem Ausbildungsbeginn.

Es ist kein Antrag notwendig.

Alle Personen, die bereits ein Pflegestipendium PLUS beantragt haben und keine Leistungen der materiellen Existenzsicherung (AMS) beanspruchen, erhalten ab September (Auszahlungszeitpunkt Oktober) automatisch € 600,- ausbezahlt. Die mit dem Tiroler Pflegestipendium PLUS eingegangene Arbeitsverpflichtung entfällt.

Weitere Informationen: Richtlinien des Landes Tirol zur Gewährung eines Ausbildungsbeitrages

Tiroler Pflegestipendium PLUS

Das Tiroler Pflegestipendium PLUS wurde im Juli 2022 im Zuge des Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetzes des Bundes abgelöst. Der oben dargestellte Ausbildungsbetrag ist für Personen, welche bereits eine Leistung der materiellen Existenzsicherung über das AMS (nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz - AlVG oder dem Arbeitsmarkservicegesetz - AMSG) beziehen grundsätzlich nicht vorgesehen.

Für Personen welche Ihre Ausbildung vor dem 01.09.2022 begonnen haben, besteht bis Jahresende 2023 eine Übergangsregelung des Landes Tirol:

Der zu beantragende Zuschuss vom Land Tirol in Höhe des Tiroler Pflegestipendiums PLUS beträgt maximal € 340,- und kann vorerst bis 31.12.2023 bezogen werden. Diese Höhe orientiert sich an der Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von derzeit € 500,91 (Stand: 2023), damit zusammen mit dem Tiroler Pflegestipendium (€ 130,-) als Basisentschädigung in aller Regel sichergestellt wird, dass keine Zuverdienstgrenzen überschritten werden, um nicht etwaige andere bereits zuerkannte Förderungen (z.B. Fachkräftestipendium, Selbsterhalterstipendium, Förderungen der Pflegestiftung Tirol) zu verlieren.
Sollte der genannte Personenkreis die medial vom Bund angekündigte Erhöhung des Zuschusses durch das AMS auch rückwirkend bis 01.09.2022 erhalten, sind diese Leistungen von den Auszubildenden zurückzuerstatten, um zu verhindern, dass die Leistung des AMS eingestellt bzw. von den Auszubildenden rückerstattet werden muss.

Weitere Informationen