Urheberrecht

Handreichung zum Urheberrecht

Alle Lehrenden des Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe der Tirol Kliniken GmbH sind verpflichtet, ihre Lehrveranstaltungen urheberrechtskonform zu gestalten. Die angeführten Einschränkungen ergeben sich entweder unmittelbar aus dem Urheberrechtsgesetz oder sind notwendig, weil sonst Ausgleichsforderungen seitens der Verwertungsgesellschaften drohen.

Vervielfältigungen von Werken, Bereitstellungen auf Moodle

1. Zulässig

  • Selbst erstellte Lernunterlagen und Skripten, die Zitate aus anderen Werken (Textzitate, Bildzitate) enthalten.
  • Links zu Quellen im Internet (soweit erkennbar ist, dass diese nicht unrechtmäßig bereitgestellt wurden).
  • Dokumente, für die die Erlaubnis zur Verbreitung vorliegt (Beispiel: Dokument enthält den Vermerk "Weiterverbreitung mit Quellenangabe gestattet" o.ä.).

2. Unzulässig

  • Lehrbücher sowie sonstige fremde Werke oder Teile davon dürfen nicht vervielfältigt oder auf Moodle zur Verfügung gestellt werden. Sie dürfen lediglich physisch zum Ausleihen an die Auszubildenden bereitgehalten werden.
  • Illustrationen, die über den Zweck der Wissensvermittlung hinausgehen.
Filme
  • Das Hochladen von Filmen (von Filmgesellschaften, Sendeanstalten) auf Moodle ist unzulässig, ein Vorführen im Klassenverband ist nur dann zulässig, wenn an den Filmen Vorführrechte bestehen. Soweit Filme im Internet verfügbar sind, sind diese lediglich zu verlinken und die Auszubildenden darauf zu verweisen, diese im privaten Setting anzuschauen.
  • Bei Patientenvideos ist das Vorliegen der Zustimmungserklärungen der erkennbaren Personen sicherzustellen.
Kommerzielle Nutzung
  • Die Nutzung von fremden Werken zu kommerziellen Zwecken ist am Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe der Tirol Kliniken GmbH generell untersagt.
 Weiterführende Informationen, Links

https://faq-copyright.uibk.ac.at/

www.openeducation.at/aktivitaeten/rechtssicherheit/faq-urheberrecht

ris.bka.gv.at, Urheberrechtsgesetz

Mag. Walter Draxl, MSc
Direktor