Über die fh gesundheit haben Sie die Möglichkeit, Ihre bisherige Sonderausbildung bzw. Spezialisierung mit der Bezeichnung "Akademische/r ExpertIn in der …" zu erweitern. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Abschlussjahr nicht vor 1997 liegt und Sie einen der folgenden Abschlüsse nachweisen:
- Anästhesiepflege
- Cancer Nursing
- Intensivpflege
- Kinderintensivpflege
- Kinder- und Jugendlichenpflege
- OP Pflege
- Pflege bei Nierenersatztherapie
- Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege