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Neuer Gesundheitsberuf: Operationstechnische Assistenz

Anfang des Jahres wurde in Österreich die Ausbildung „Operationstechnische Assistenz“ als völlig neuer Gesundheitsberuf beschlossen. Im Rahmen der dreijährigen, überwiegend praxisorientierten Ausbildung dreht sich alles um die Vorbereitung, um assistierende Tätigkeiten und die Nachbereitung von operativen Eingriffen. Am AZW soll die Ausbildung bereits im Herbst des heurigen Jahres starten. Die Auszubildenden sind sozialversichert und erhalten ein Taschengeld bis zu maximal € 470,-. Eine Bewerbung ist ab sofort möglich – auch ohne Matura.

International setzt man schon länger auf die Berufsgruppe der „Operationstechnischen Assistenz“, die im Operationsbereich tätig sein wird. Im Rahmen der Ausbildung erlernen die Auszubildenden all jene Kompetenzen, die sie benötigen, um im Berufsalltag eine Operation gut zu begleiten. Dazu gehört das Sterilisieren von Instrumenten, die Vorbereitung von benötigten Materialien und die Inbetriebnahme von technischen Geräten. Während der Operation übernehmen sie die Lagerung und Positionierung der PatientInnen und bieten mit ihren Assistenztätigkeiten eine wichtige Unterstützung für das ärztliche Personal. Aber auch nach der OP gehen ihre Pflichten weiter. So kümmern sie sich, um eine lückenlose Dokumentation des vorgenommenen Eingriffes und übergeben die PatientInnen an das betreuende Pflegepersonal.

Um für dieses vielfältige Aufgabengebiet und für die praktische Ausbildung gut gerüstet zu sein, werden die Auszubildenden umfassend in den Bereichen Instrumentenkunde, Infektionslehre und Hygiene, Anatomie und Physiologie geschult. Die praktische Ausbildung ist nämlich mit 3.000 Stunden etwa doppelt so lange, wie der theoretische Unterricht am AZW. „Besonders freut es uns, dass wir den Auszubildenden ein Taschengeld mit bis zu maximal € 470,- anbieten können“, freut sich AZW-Direktor Mag. Walter Draxl, MSc.

BewerberInnen bringen viel Freude am Arbeiten mit Menschen und ein Interesse an technischen Zusammenhängen mit. Formelle Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Mindestalter von 17 Jahren und der Abschluss von neun abgeschlossenen Schulstufen.

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